Unterjährige Verbrauchs­information (UVI)

Alles Wichtige zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter und Eigentümer

Mit der novellierten Heizkostenverordnung sind Eigentümer verpflichtet, ihren Mietern regelmäßig monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln. Diese Regelung soll Bewohnern helfen, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und bewusster mit Ressourcen umzugehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Monatliche Verbrauchsinformation ist seit 1. Februar 2022 Pflicht
  • Voraussetzung: Fernauslesbare Messgeräte oder Gateway-Installation
  • Nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet werden
  • Bei Nichteinhaltung: 3% Kürzungsrecht für Mieter bei der Heizkostenabrechnung

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Mieterinnen und Mieter sollen durch die regelmäßige Kontrolle ihrer Verbrauchswerte ein Gefühl dafür bekommen, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder (Warm-)Wasser umzugehen.

Die monatlichen Informationen helfen dabei, den eigenen Verbrauch frühzeitig nachvollziehen zu können und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – das spart Kosten und senkt Emissionen, denn durch Heizkosten und Warmwasser entstehen in Deutschland die meisten CO2-Emissionen im Wohnbereich.

Wichtige Fristen

2022

Seit 1. Februar 2022

Verpflichtung zur monatlichen Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation für alle Objekte mit fernauslesbaren Messgeräten.

2026

Bis 31. Dezember 2026

Frist für die Nachrüstung oder den Austausch nicht fernauslesbarer Geräte. Nach diesem Datum müssen alle Messgeräte fernauslesbar sein.

Kürzungsrecht bei Nichteinhaltung

Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, darf der Mieter 3% von der Heizkostenabrechnung in Abzug bringen.

Gateway und Fernauslesung

Um die UVI-Anforderungen zu erfüllen, müssen Ihre Messgeräte fernauslesbar sein. In vielen Objekten sind bereits alle Voraussetzungen für eine nachträgliche Montage eines Gateways gegeben. Mit der Installation eines Gateways erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung der UVI.

Vorteile fernauslesbarer Systeme

  • Automatische monatliche Datenübertragung
  • Kein Zutritt zur Wohnung für Ablesungen erforderlich
  • Rechtssichere Erfüllung der UVI-Pflicht
  • Zeitnahe Erkennung von Unregelmäßigkeiten

Kommunikationskanäle für die UVI

Für die Zustellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen stehen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung:

E-Mail-Versand

Benachrichtigung per E-Mail versenden

Der Nutzer erhält auf elektronischem Weg sowohl das Begrüßungsschreiben als auch die monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformationen.

Es muss zwingend eine E-Mail-Adresse in den Nutzerdaten hinterlegt sein.

Dokumente manuell abrufen

Dokumente erzeugen, aber nicht automatisch versenden

Die Dokumente werden beim Nutzer hinterlegt und können manuell geladen werden. Ein Sammeldruck der Dokumente steht zur Verfügung.

Ein Versand der Dokumente per E-Mail erfolgt hier nicht.

Postversand

Versand der Dokumente per Post

Die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden postalisch an die Nutzer versendet.

Bitte beachten Sie, dass beim Versand per Post Gebühren anfallen.

Hinweise für Eigentümer-Verwaltungen

Verwalter-Einstellungen

Bei einer Eigentümer-Verwaltung müssen die Einstellungen des Verwalters die Zustellung der UVIs an die betreffenden Eigentümer sicherstellen.

Weiterleitung an Nutzer

Im Bereich Nutzer haben die Eigentümer die Verantwortung, die Weiterleitung an die jeweiligen Nutzer entsprechend zu gewährleisten.

Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen jedem Nutzer nur die Daten der eigenen Wohnung während des Nutzungszeitraums zugänglich gemacht werden. Die Aktualisierung und Korrektheit der Nutzerdaten obliegen dabei den jeweiligen Wohnungseigentümern bzw. dem von Ihnen beauftragten Verwalter.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der UVI-Anforderungen. Von der Gateway-Installation über die Einrichtung der Kommunikationskanäle bis zur monatlichen Bereitstellung der Verbrauchsinformationen – wir sorgen für eine rechtssichere und unkomplizierte Lösung.